FAHRLEHRER WEITERBILDUNG

In einem Zyklus von fünf Jahren müssen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer fünf Weiterbildungstage absolvieren. Diese Kurse müssen von der asa anerkannt sein, damit sie im SARI als Weiterbildungstage angerechnet werden.

AKTUELLES KURSANGEBOT

Hier findest du das aktuelle Kursangebot des Fahrlehrerbildungszentrum Bern. Unsere Kurse bringen dich auf den neusten Stand für die kompetente Ausübung des Berufs als Fahrlehrer:in – auch in Zukunft. Wir garantieren dir kurzweilige Kurstage, kompetente Referent:innen sowie sinnvolle und nützliche Kursinhalte.

Welche Weiterbildungen musst du noch besuchen?

KURSBEDINGUNGEN & REGLEMENTE

Die Anmeldung erfolgt über unsere Webseite.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich das Fahrlehrerbildungszentrum Bern vor, den Kurs zu annullieren.

Im Zusammenhang entstandene Kosten (bspw. für Stellvertretungen) werden nicht vom Fahrlehrerbildungszentrum Bern übernommen.

 

  • Bei Rückzug der Kursanmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn werden 100% des Kurspreises verrechnet.
  • Bei Absagen infolge Krankheit oder Unfall wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 erhoben.
  • Damit im Verhinderungsfalle keine Annulierungskosten anfallen, kann selbstverständlich ein:e Ersatzteilnehmer:in angemeldet werden.
  • Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Kursteilnehmenden eine entsprechende Rechnung. Nichtmitglieder von L-Drive Bern haben diese zwingend vor Kursbeginn zu begleichen.
  • Unsere Kursleiter:innen und Referent:innen nehmen am Kurstag kein Inkasso vor.
  • Die SARI-Bestätigungen werden den Teilnehmenden nach dem Kurs per Mail zugestellt.
  • Pro Fahrlehrer-Kategorie sind CHF 45.00 und für Moderator:innen CHF 10.00 zusätzlich zu den Kurskosten zu entrichten. Wird die Sari-Bestätigung für Fahrlehrer und Moderator:innen gewünscht, kostet es CHF 105.00 zusätzlich zu den Kurskosten.
  • Die Bestätigungen werden nur dann ausgehändigt, wenn der Kurs vollumfänglich besucht wurde und die Kurskosten beglichen sind.
  • In der Regel finden unsere Kurse im Kanton Bern statt. Falls aber mind. 12 Teilnehmende aus einem anderen Kanton an einem unserer Kurse interessiert sein sollten, ist es auch möglich, den Kurs in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden kantonalen Verband in einem anderen Kanton durchzuführen.
  • Der Standort des Fahrlehrerbildungszentrum Bern ist dem Lageplan zu entnehmen

Bei Fragen kannst du dich jederzeit an Christine Ibach oder an unser Sekretariat wenden. Wir helfen dir gerne weiter:

 

Tel.

031 333 48 47

 

E-Mail

info@flbz.ch

Die häufigsten Fragen und Antworten

Du musst 5 Weiterbildungstage innert 5 Jahren absolvieren (ab Erstellung der Fahrlehrerbewilligung). 

Die 5-Jahresperiode der Weiterbildung berechnet sich wie folgt:

  • Für Fahrlehrer/innen, die am 1. Januar 2008 im Besitz der Fahrlehrerbewilligung Kategorie B waren, ab dem 1. Januar 2008.
  • Für alle Übrigen ab Ausstellungsdatum der Fahrlehrerbewilligung Kategorie B.

Hat ein Fahrlehrer oder Fahrlehrerin der Kategorie B die 5 Weiterbildungstage innert 5 Jahre nicht absolviert erlässt das SVSA eine Nachfrist zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht von sechs Monate. Werden die Weiterbildungskurse in der Nachfrist nicht absolviert verliert der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin die Fahrlehrerbewilligung.

Du musst 2 Weiterbildungstage innert 5 Jahren absolvieren (ab Erstellung der Fahrlehrerbewilligung).

Die Anzahl Weiterbildungstage errechnet sich für die Zusatzqualifikation ab dem Jahr der Erteilung der entsprechenden Fahrlehrerbewilligung innerhalb der 5-Jahresperiode wie folgt:

Jahr der Erteilung der Fahrlehrerbewilligung Kat. A und C innerhalb der 5-Jahresperiode der Kat. B

1.

2.

3.

4.

5.

Anzahl Tage Weiterbildung für die Kat. A

2

2

1

1

0

Anzahl Tage Weiterbildung für die Kat. C

2

2

1

1

0

Ein Kurstag kann nicht für mehrere Kategorien angerechnet werden. Ist der Weiterbildungskurs für die Moderatorenweiterbildung anerkannt, kann der Kurs als Fahrlehrer- und Moderatorenweiterbildung angerechnet werden. Je nach Kursthema kann ein Kurs auch als Weiterbildung für Nothilfe-Instruktoren eingereicht werden.

WAB-Moderatorinnen und -Moderatoren müssen für die Verlängerung ihres Kompetenznachweises – neben dem Nachweis der praktischen Tätigkeit – innerhalb von drei Jahren einen Weiterbildungstag besuchen.

Überschüssige Weiterbildungstage können nicht auf die folgende Periode übertragen werden.

Du brauchst dazu die 12-stellige Nummer des Führerausweises und dein Geburtsdatum sowie deine E-Mail-Adresse

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