ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN (AGB)
des Fahrlehrerbildungszentrums (FLBZ) von L-drive Kanton Bern
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bei sämtlichen Angeboten des Fahrlehrerbildungszentrums (FLBZ) der Genossenschaft L-drive Kanton Bern.
Mit der Unterschrift bzw. der Einwilligung zu diesen AGB’s (online, schriftlich oder vor Ort) wird die Anmeldung verbindlich für den jeweiligen Lehrgang resp. Kurs (Aus- und Weiterbildung). Dabei werden diese vorliegenden AGB’s vollumfänglich akzeptiert und bilden einen Vertragsbestandteil.
Die Absenzenregelung (der Teilnehmenden, wie auch von Lehrpersonen) wird in einem separaten Ausbildungsvertrag definiert, welcher zwischen den Teilnehmenden und dem FLBZ abgeschlossen wird.
4.1 Bei Rückzug einerKursanmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn werden 100% des Kurspreises verrechnet. Bei Absagen infolge Krankheit oder Unfall wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 erhoben. Damit im Verhinderungsfalle keine Annullierungskosten anfallen, kann selbstverständlich ein Ersatzteilnehmer angemeldet werden.
4.2. Die SARI-Kursbestätigung wird nur abgegeben, wenn der Kurs vollumfänglich besucht wurde.
5.1. Bei einem Rückzug einer Kursanmeldung später als 60 Tage vor Kursbeginn werden 100% des Kurspreises verrechnet. Damit im Verhinderungsfalle keine Kosten anfallen, kann selbstverständlich ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden.
5.2. Bei Absenzen eines einzelnen Kurstages infolge Krankheit und/oder Unfall ist der nicht besuchte Unterricht im Selbststudium nachzuholen, wobei max. 10% der Unterrichtszeit gefehlt werden darf.
Für sämtlichen Onlineunterricht gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Präsenzunterricht.
5.1. Das FLBZ behält sich das Recht vor über Kursplätze zu verfügen, welche bei Kursbeginn nicht bezahlt sind.
5.2. Aus organisatorischen Gründen behält sich das FLBZ vor, Klassen zu verschieben, umzuteilen und zusammenzulegen.
5.3. Kurse, welche vor Kursbeginn nicht mit der Mindestteilnehmerzahl belegt sind, können durch das FLBZ kurzfristig annulliert werden. Die Anmeldung für den entsprechenden Kurs bleibt aufgeschoben oder wird in Form einer Gutschrift über den bereits geleisteten Betrag rückerstattet.
5.4. Im Zusammenhang entstandene Kosten (bspw. für Stellvertretungen) werden nicht vom Fahrlehrerbildungszentrum Bern übernommen.
6.1. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Bei einem Zahlungsverzug behält sich das FLBZ vor, für die 2. und 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 zu verrechnen.
6.3. Nach der 3. und letzten Mahnung wird der offene Betrag auf dem Rechtsweg eingefordert. Dabei wird ebenfalls der dafür entstandene Mehraufwand, wie auch ein Verzugszins über 5% eingefordert.
Version vom 10.09.2024
Mit einer Kursbuchung erfolgt das Einverständnis zur Kommunikation via E-Mail und/oder Telefon (Mobil- und/oder Festnetz).
Das FLBZ hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die mit der Vertragsabwicklung oder Kursbuchung verbundenen und erhaltenen persönlichen Daten der Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden werden ausschliesslich durch das FLBZ resp. die Genossenschaft L-drive Kanton Bern und nur zur ordentlichen Abwicklung der vertraglichen
Beziehung, sowie zu Kommunikations- und Marketingzwecken verwendet. Die persönlichen Daten werden nur auf schriftliche Aufforderung durch die betroffene Person gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dies nicht verbieten.
9.1. Aus urheberrechtlichen Gründen sind Foto- und Filmaufnahmen am Kursort durch die Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden grundsätzlich verboten.
9.2. Das FLBZ behält sich das Recht vor, Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und unentgeltlich in Broschüren und Publikationen, sowie weiteren Arten von Veröffentlichungen zu verwenden.
Für alle durch das FLBZ organisierten Kurse, Lehrgänge, Prüfungen und Veranstaltungen schliess das FLBZ jegliche Haftung für entstandene Schäden aus, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Die Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden sind selber verantwortlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung zu sorgen. Ebenfalls übernimmt das FLBZ keine Haftung für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in den Räumlichkeiten des FLBZ
11.1. Für alles Weitere gilt ein allfälliger Ausbildungsvertrag, sowie die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
11.2. Gerichtsstand ist Bern.